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Brille Krankenkasse | versichern | Grundversicherung | Zusatzversicherung | Kostenübernahme

Brille Krankenkasse - Grund- vs. Zusatzversicherung

Die Prävalenz von Kindern mit beeinträchtigtem Sehvermögen nimmt stetig zu. Allerdings können moderne optische Hilfsmittel zu einer beträchtlichen finanziellen Belastung werden, insbesondere für einkommensschwache Familien. Dennoch können diejenigen, die eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, auf Unterstützung von Krankenversicherungen hoffen. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen genaueren Blick auf die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema zu werfen.

Brille auf einem Notizbuch

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Brille bei Kindern?

Wenn entweder ein Teil der Eltern oder die gesamte Familie über eine Grundversicherung verfügt, sind Brillen und Kontaktlinsen inbegriffen. Es spielt keine Rolle, ob sie für ein Kleinkind oder einen Teenager benötigt werden: Solange das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht ist, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Sehhilfen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Invalidenversicherung die Kosten übernimmt, und das sogar ohne Selbstbehalt. Wenn die Sehschwäche seit der Geburt besteht, wird die Mitfinanzierung einer Brille spätestens bis zum 20. Lebensjahr gewährleistet.

Welche Anteile werden übernommen?

Um eine finanzielle Unterstützung für die Brille eines Kindes zu beantragen, muss der Versicherungsnehmer, der über eine Grundversicherung verfügt, ein Rezept vorlegen, das den konkreten Bedarf einer Sehhilfe nachweist. Ein solcher Antrag kann einmal im Jahr gestellt werden. Wenn der Antrag genehmigt wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Kontaktlinsen oder eine Brille mit einem Betrag von 180 Franken pro Jahr pro versichertem Kind. Diese Kostenübernahme erfolgt bis zum 18. Lebensjahr. Falls jedoch schwerwiegende Sehfehler vorliegen, die möglicherweise im Rahmen einer chronischen Erkrankung auftreten, kann die finanzielle Unterstützung auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

Lächelnder Mann mit Brille

Wie gross ist der Selbstbehalt?

Die Höhe der Kostenbeteiligung für Kinderbrillen hängt vom jeweiligen Versicherungsmodell ab. Wenn eine Franchise vorliegt und diese höher ist als null Franken, trägt der Versicherungsnehmer sowohl den Franchisebetrag als auch einen Selbstbehalt von 10 Prozent des Preises der Sehhilfe.

Welche Franchise ist die Richtige für Kinder?

Kleinkinder benötigen häufiger ärztliche Betreuung als Erwachsene. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, eine Franchise von null Franken zu wählen. Für Eltern ergibt sich dadurch das beste Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich zu einer höheren Franchise, da sie von den vollen Leistungen der Versicherung profitieren, ohne einen zusätzlichen Kostenanteil tragen zu müssen.

Gewellte Oberfläche
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Braucht es für Kinder eine Brillen-Zusatzversicherung?

Individuelle Sehhilfen können oft teuer sein und die Kosten können die Grenze von 180 Franken überschreiten, die als Zuschuss erwartet werden können. Wenn das Kind also langfristig eine Brille benötigt, ist es empfehlenswert, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Es ist jedoch ratsam, vorher einen Vergleich durchzuführen, da die Leistungen der verschiedenen Versicherungen voneinander abweichen können.

Wann ist eine Brillen-Zusatzversicherung sinnvoll?

Wenn eine höhere Kostenübernahme für die Sehhilfe des Kindes gewünscht wird, ist es häufig erforderlich, ein Versicherungsmodell zu wählen, das eine Sonderdeckung für Brillen in Kombination mit anderen Leistungen beinhaltet. Diese anderen Leistungen können beispielsweise ein Fitnessstudio-Abonnement, alternative medizinische Therapien oder die Teilnahme an einem Mutterschaftskurs umfassen. Eine zusätzliche Brillenversicherung ist daher nur für Versicherungsnehmer sinnvoll, die tatsächlich Interesse an einer dieser zusätzlichen Leistungen haben.

Lächelndes Kind mit Brille

In welchem Verhältnis stehen Kosten und Nutzen bei einer Zusatzversicherung?

Eine solche Zusatzversicherung kostet monatlich 10 Franken, was sich auf eine Gesamtsumme von 120 Franken pro Jahr beläuft. Innerhalb dieser Zusatzversicherung ist eine einmalige Kostenübernahme von 150 Franken für die Sehhilfe pro Jahr festgelegt. Die Differenz zwischen den Kosten und dem Nutzen fällt hier also geringfügig für den Versicherungsnehmer aus, er erhält lediglich einen Vorteil von 30 Franken pro Jahr. Allerdings sollte nicht vergessen werden, dass der Versicherungsnehmer neben dem Zuschuss für die Brille auch die weiteren Angebote der Zusatzversicherung nutzen kann, und diese haben einen eigenen Wert.

Was gibt es bei der Brillen-Zusatzversicherung zu beachten?

Wenn jemand eine Zusatzversicherung für Brillen nutzen möchte, sind folgende Ratschläge zu beachten:

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  1. Gesamtpaket überprüfen: Es ist wichtig, bei der Auswahl der Versicherung genau auf das Gesamtpaket der Leistungen zu achten, die neben dem Zuschuss für die Brille angeboten werden. Enthalten diese nützliche Angebote, die in Zukunft genutzt werden können?

  2. Obergrenze für den Zuschuss beachten: Es sollte überprüft werden, welche Obergrenze für den Zuschuss die Versicherung festlegt. Oft liegt diese bei 150 Franken pro Jahr. Reicht diese Summe aus, um alle Ausgaben für die Sehhilfen abzudecken?

  3. Bedeutung der Versicherungslaufzeit: Die Laufzeit der Versicherung ist zeitlich begrenzt. Wenn langfristige Sicherheit gewünscht wird, kann eine Bindung an den Anbieter für bis zu fünf Jahre in Betracht gezogen werden. Wer mehr Flexibilität wünscht, wählt eine kürzere Laufzeit.

  4. Kosten und Leistungen vergleichen: Es ist ratsam, die Höhe der Prämien mit den angebotenen Leistungen abzuwägen. Die Angebote der Versicherungen können sich oft unterscheiden. Ein Vergleich lohnt sich daher, um Kosten zu sparen und die passende Option zu finden.

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