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Krankenkasse Familienrabatte | Grundversicherung | Zusatzversicherung

Krankenkasse & Familienrabatte

Schweizer Versicherer locken bereits bestehende und zukünftige Familien mit Werbeslogans wie "Kostensparend versichern - Prämien sparen - Rabatte nutzen". Eltern mit Kindern sind auf der Suche nach einer Krankenversicherung mit dem bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnis.

Glückliche Familie mit zwei Kindern

Wie erhalte ich einen Familienrabatt?

Versicherte, die gemeinsam in einem Haushalt leben und als Versicherungsnehmer sowie als Mitversicherte im Rahmen einer Familienpolice in einem Vertrag versichert sind, können einen Familienrabatt erhalten.

Folgende Familienrabatte werden angeboten:

  • 5% für zwei Personen im selben Haushalt

  • 10% ab drei Personen

  • bis zu 90% ab dem dritten Kind

Es gibt auch einen Kinder-Startrabatt von 50% im ersten Versicherungsjahr, wenn der Versicherungsbeginn unter 18 Jahren liegt und zumindest eine erwachsene Person im selben Haushalt in der Familienpolice grundversichert ist.

Für Zusatzversicherungen gibt es auch Rabatte bis zum 18. Lebensjahr:

  • 5% Rabatt auf die Versicherung bei Tod oder Invalidität nach Krankheit

  • 50% Rabatt auf die Versicherung bei Tod oder Invalidität nach Unfall

  • 25% Rabatt auf die Zahnpflegeversicherung

Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung bietet Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen wie z.B. Fehlstellungen von Zahn und Kiefer, Wurzelbehandlungen, Zahnfüllungen bei Karies, Zahnkontrollen, Dentalhygiene und Weisheitszahnentfernungen sowohl für Erwachsene als auch für Kinder zu einem erschwinglichen Preis. Es ist eine großartige Möglichkeit, die ganze Familie zu schützen. Wenn Sie planen, die Krankenkasse Ihrer Familie zu wechseln, unterstützen wir von der EFC Group Sie gerne dabei, die beste Lösung zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

Jungendlicher mit Zahnspange

Was gibt es zu beachten?

Es gibt einige wichtige Faktoren, die bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung für Familien berücksichtigt werden sollten. Zunächst einmal ist es wichtig zu prüfen, welcher Anteil der Kosten für kieferorthopädische Behandlungen vom Patienten selbst getragen werden muss. Hier gibt es große Unterschiede zwischen den verschiedenen Krankenkassen, mit Selbstbehalten von bis zu 50% der tatsächlichen Kosten.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist der Jahresbeitrag, der je nach Krankenkasse stark variieren kann. Es ist auch wichtig, den Taxpunktwert des Zahnarztes zu berücksichtigen, da dies die Kosten für die Behandlung beeinflussen kann. Wenn der TPW des Zahnarztes höher ist als der von der Krankenkasse erstattete Betrag, müssen die Mehrkosten selbst bezahlt werden.

Familien sollten auch nach Rabatten für die Mitversicherung von Eltern oder Geschwisterkindern unter demselben Versicherungsvertrag suchen. Es ist jedoch wichtig, alle anfallenden Gesamtkosten einschließlich der Zahnzusatzversicherung und der Zahnbehandlung zu vergleichen, um die tatsächlichen Einsparungen zu bestimmen.

Als Beispiel kann eine Zahnzusatzversicherung für ein vierjähriges Kind monatlich 20 Franken kosten und bis zum 19. Lebensjahr 3'600 Franken kosten. Wenn eine Behandlung mit Brackets 12'000 Franken kostet und die Versicherung 70% der Kosten erstattet, ergibt sich eine Ersparnis von 4'800 Franken.

Gewellte Oberfläche
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Krankenversicherung mit Unfallschutz

In der Schweiz ist es Pflicht, dass die Krankenkassen eine Unfallversicherung anbieten. Diese bietet für Kinder und Jugendliche eine ausreichend hohe Deckung. Im Falle eines Schadens oder einer Leistung müssen alle Versicherten, die eine Unfallversicherung haben, denselben Kostenanteil wie bei Krankheit zahlen. Dies umfasst die Franchise und den Selbstbehalt.

Franchise für Kinder ab CHF 0.-

Die Franchise ist ein fester Betrag, den der Versicherte einmal im Jahr selbst tragen muss, bevor die Krankenversicherung ihre Leistungen erbringt. Für Kinder und Jugendliche entfällt dieser Betrag. Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Mindest-Franchise 300 Franken. Mit einer höheren Franchise sinkt der monatliche Beitrag.

Columna kann dabei helfen, die verschiedenen Franchise-Optionen von rund 100 Schweizer Krankenversicherungen zu vergleichen.

Es ist verpflichtend, dass Neugeborene innerhalb von drei Monaten nach der Geburt eine Grundversicherung haben. Columna empfiehlt, eine geeignete Zusatzversicherung bereits vor der Geburt abzuschließen. Eine nachträgliche Versicherung für ein krankes Baby ist schwierig, viel teurer oder sogar nicht möglich.

Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt eines gesunden Babys nach der Geburt werden von der Krankenversicherung der Mutter übernommen. Die Kosten für ein krankes Neugeborenes übernimmt dessen eigene Krankenversicherung.

Wenn ein Geburtsgebrechen im Sinne der Verordnung über Geburtsgebrechen (GgV) vorliegt, ist die Invalidenversicherung (IV) zuständig.

Kinder lernen im Kindergarten

Der limitierte Selbstbehalt bei Kindern

Der Selbstbehalt, auch bekannt als Eigenanteil oder Selbstbeteiligung, ist der Teil der Kosten, den der Versicherte nach Abzug der Franchise selbst tragen muss. Die Franchise ist auf 10% des Rechnungsbetrags begrenzt und für Erwachsene ab 18 Jahren auf einen jährlichen Betrag von 700 Franken begrenzt. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist der Selbstbehalt auf 350 Franken pro Jahr begrenzt. Wenn Originalpräparate statt verfügbarer Generika verwendet werden, erhöht sich der Selbstbehalt auf 20%.

Fazit und Tipps zum Thema Familienrabatte

Die Franchise stellt einen jährlichen Betrag dar, den der Versicherte selbst tragen muss, bis zu dem sämtliche Kosten selbst zu zahlen sind. Kinder und Jugendliche sind von der Franchise befreit, während für Erwachsene ab 18 Jahren ein Mindestbetrag von 300 Franken gilt. Je höher die Franchise, desto niedriger ist der monatliche Beitrag.

Es ist nicht zwingend erforderlich, Neugeborene in die Krankenversicherung der Eltern aufzunehmen. Obwohl Kinder bei derselben Krankenkasse wie ihre Eltern versichert sein können, ist dies nicht zwingend notwendig. Es wird beispielsweise empfohlen, dass Eltern und Kind gemeinsam zu einer anderen Krankenkasse wechseln, um von einem oder mehreren Familienrabatten zu profitieren.

Es ist wichtig, sich nicht von hohen Familienrabatten blenden zu lassen. Schweizer Krankenkassen bieten in bestimmten Fällen Familienrabatte von bis zu 90 %. Doch hier sollte genau darauf geachtet werden, welche Voraussetzungen und Bedingungen damit verbunden sind.

Eine Zahnzusatzversicherung für Zahnspangenkosten ist zur Optimierung des Versicherungsschutzes empfehlenswert. Es ist jedoch entscheidend herauszufinden, welche Krankenkasse unter welchen Bedingungen welchen Kostenanteil übernimmt, welche möglichen Wartezeiten bestehen und wie sich der Familienrabatt bei verschiedenen Anbietern auswirkt.

Im Allgemeinen ist eine zahnärztliche Behandlung kein Leistungsfall für die obligatorische Krankenversicherung, auch bekannt als Grundversicherung. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie z.B. zahnärztliche Behandlungen aufgrund von unvermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder schweren Allgemeinerkrankungen mit daraus resultierender Folgebehandlung. Die geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung legen in einem detaillierten Leistungskatalog fest, was im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung ein Leistungsfall für die obligatorische Krankenversicherung ist. Was nicht aufgeführt ist, ist auch nicht versichert.

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