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Grundversicherung Krankenkasse Vergleich

Vergleich der Prämien

Vergleichen Sie bei der EFC Group die Prämien der Schweizer Grundversicherung und sparen Sie mit einem Wechsel bis zu CHF 3’000 pro Jahr. Der Vergleichsrechner zeigt die genauen Prämien für Ihr Alter und Wohnort an.

Versicherungspflicht in der Schweiz

Die Grundversicherung ist eine obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz. Diese Versicherungspflicht betrifft alle Personen, welche in der Schweiz einen Wohnsitz haben oder in der Schweiz arbeiten. Besondere Bestimmungen gelten für Personen, welche in der Schweiz arbeiten jedoch über einen Wohnsitz im Ausland verfügen.

Kostenbeteiligung

Die monatlichen Prämien für die Grundversicherung variieren je nach Krankenkasse, gewählter Franchise, Versicherungsmodell, Wohnort und Alter des Versicherten. Personen, die sich in finanziell bescheidenen Verhältnissen befinden, haben die Möglichkeit, beim Kanton eine Prämienverbilligung zu beantragen. Mit dieser Prämienverbilligung beteiligt sich der Kanton an den hohen Versicherungskosten.

Zusätzlich zu den Prämien müssen Versicherte sich an den entstandenen Kosten durch Selbstbehalt, Franchise und Spitalbeitrag beteiligen.

Selbstbehalt

Sobald die Behandlungskosten die Höhe der gewählten Jahresfranchise übersteigen, wird ein Selbstbehalt von in der Regel etwa 10% bis maximal CHF 700 bei Erwachsenen und CHF 350 bei Kindern pro Jahr fällig.

Franchise

Neben den monatlichen Prämien sind Versicherte verpflichtet, sich an den Kosten für Spitalaufenthalte, Arztrechnungen und Medikamente durch die sogenannte Franchise zu beteiligen. Erst wenn die Gesamtkosten die Höhe der Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenkasse die Leistungen (abzüglich des Selbstbehalts).

Die Höhe der Franchise kann individuell gewählt werden:

  • Für Kinder: von CHF 0 bis CHF 600

  • Für Erwachsene: von CHF 300 bis CHF 2’500

Je höher die gewählte Franchise ist, desto niedriger fallen die monatlichen Prämien in der Grundversicherung aus.

Spitalbeitrag

Bei einem Spitalaufenthalt wird zusätzlich zur Franchise und dem Selbstbehalt ein täglicher Spitalbeitrag fällig. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen während sowie unmittelbar nach der Schwangerschaft sind von dieser Kostenbeteiligung in Form eines täglichen Spitalbeitrags befreit.

Die Wahl des Versicherungsmodells hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der monatlichen Prämie. Durch freiwillige Einschränkungen in Form eines Versicherungsmodells können in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zusätzliche Prämien eingespart werden. In der Grundversicherung gibt es verschiedene Versicherungsmodelle:

Standard

Das Standard-Modell ist das klassische Versicherungsmodell und wird von allen Krankenkassen in der Grundversicherung angeboten. Es ermöglicht die freie Arzt- und Spitalwahl in der gesamten Schweiz.

  • Vorteil: Fachärzte können ohne vorherige Absprache konsultiert werden.

  • Nachteil: Es handelt sich um das kostspieligste Versicherungsmodell.

HMO

Das HMO-Modell ist ein Zusammenschluss von Ärzten und Spezialisten in Gruppenpraxen, wobei HMO für Health Maintenance Organisation steht. Im HMO-Modell müssen Patienten immer zuerst Ärzte in einer HMO-Praxis aufsuchen.

  • Vorteil: Die Prämien sind im Vergleich zum Standard-Modell um 15% bis 20% günstiger.

  • Nachteil: Nicht alle Krankenkassen bieten dieses Modell in der Grundversicherung an, und HMO-Praxen sind in ländlichen Gebieten möglicherweise weniger verfügbar.

Hausarzt

Beim Hausarzt-Modell muss im Krankheitsfall immer zuerst der Hausarzt konsultiert werden, der allein über eine Überweisung an einen Fachspezialisten entscheidet.

  • Vorteil: Die Prämien sind niedriger als beim Standard-Modell.

  • Nachteil: Es besteht eine Abhängigkeit vom Hausarzt, und die freie Arztwahl ist eingeschränkt.

Telmed

Beim Telmed-Modell sind Versicherte verpflichtet, sich im Krankheitsfall an eine Beratungshotline zu wenden. Die Beratungsstelle entscheidet dann über das weitere Vorgehen und ob eine Konsultation oder eine Überweisung an einen Arzt oder Spezialisten erforderlich ist. Das Telmed-Versicherungsmodell ist besonders geeignet für junge und gesunde Erwachsene.

  • Vorteil: Die Prämien sind 14% bis 25% niedriger als beim Standard-Modell.

  • Nachteil: Eine Ferndiagnose kann unter Umständen fehlerhaft und ungenau sein, und bei einigen Telmed-Modellen ist die Arztwahl zusätzlich eingeschränkt.

Grundversicherung-Modelle

Solange Ihr Wohnsitz in der Schweiz liegt, kann die Grundversicherung nur gekündigt werden, wenn Sie zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Dabei müssen die Kündigungsfristen unbedingt eingehalten werden.

Folgende Bedingungen müssen für einen erfolgreichen Wechsel erfüllt sein:

  • Wenn Sie die obligatorische Krankenpflegeversicherung zum 01.01.2023 wechseln möchten, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. November 2022 bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eingehen. Es empfiehlt sich, die Kündigung bereits Mitte November per Einschreiben zu versenden.

  • Gleichzeitig zur Kündigung müssen Sie sich bei der neuen Krankenkasse anmelden. WICHTIG: Die bisherige Krankenkasse akzeptiert die Kündigung erst, wenn sie eine Bestätigung der Anmeldung von der neuen Krankenkasse erhalten hat.

  • Wenn Sie noch offene Schulden bei Ihrer aktuellen Krankenkasse haben, kann ein Wechsel trotz fristgerechter Kündigung nicht erfolgen.

Kündigung & Wechsel

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz deckt grundsätzlich die Kosten für Untersuchungen, Diagnosen und (Folge-)Behandlungen, abzüglich der Kostenbeteiligung. Die Leistungen, die von der Grundversicherung übernommen werden, sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) klar definiert. Hier sind einige der Leistungen, die von der Grundversicherung abgedeckt werden:

Behandlung durch einen Arzt

Die Grundversicherung deckt alle Behandlungen, die von einem Arzt durchgeführt werden. Der Arzt muss den Patienten jedoch immer darauf hinweisen, ob die Leistung über die Grundversicherung abgerechnet werden kann oder nicht. Die Grundversicherung übernimmt auch die von einem Arzt verordneten Therapien oder Pflegeleistungen, wie z.B. Physiotherapie, Spitex, Badekuren, Ernährungsberatungen, Ergotherapie, Logopädie und unter bestimmten Einschränkungen auch Psychotherapie.

Alternative Heilmethoden

Verschiedene alternative Heilmethoden wie Homöopathie oder traditionelle Medizin können nur über die Grundversicherung der Krankenkassen abgerechnet werden, wenn die komplementärmedizinische Leistung von einem Arzt mit entsprechender Ausbildung durchgeführt wird.

Spitalaufenthalt

Ambulante, stationäre und notfallmäßige Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung werden durch die Grundversicherung abgedeckt.

Pflege

Kosten für Krankenpflege (z.B. Spitex) werden nur auf ärztliche Anordnung von der Grundversicherung gedeckt.

Gesundheitsvorsorgliche Massnahmen

Die Grundversicherung enthält präventive Massnahmen wie Impfungen (basierend auf dem Schweizerischen Impfplan des Bundesamts für Gesundheit, mit Ausnahme prophylaktischer Reiseimpfungen), Kontrollen des Gesundheitszustands und der Entwicklung bei Kindern im Vorschulalter, gynäkologische Voruntersuchungen, Untersuchungen zur Erkennung von Brustkrebs (Mammografie) und vorsorgliche Untersuchungen auf Dickdarmkrebs.

Schwangerschaft & Mutterschaft

Die Grundversicherung deckt verschiedene Mutterschaftsleistungen, einschließlich Routineuntersuchungen während der Schwangerschaft, Ultraschalluntersuchungen, Tests auf Trisomie, Geburtsvorbereitungskurse, Entbindung im Spital oder zu Hause, Nachkontrollen, Stillberatungen und Betreuung durch Hebammen oder Pflegepersonen nach der Geburt.

Sehhilfe (Brillen/ Kontaktlinsen)

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten einen jährlichen Zuschuss von maximal CHF 180 für Brillengläser und Kontaktlinsen, vorausgesetzt, es liegt eine ärztliche Verordnung vor.

Zahnbehandlung

Kosten für Zahnbehandlungen aller Art wie notfallmäßige Behandlungen, Zahnspangen, Kontrollen oder Korrekturen werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Nur bei schweren Erkrankungen (Krebs/ schwere Unfälle) werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen, sofern keine andere Versicherung vorhanden ist. Eine freiwillige Zahnversicherung kann die Deckungslücke schliessen.

Transport/ Rettung

Die Grundversicherung beteiligt sich an den Kosten für Transport und Rettung in bestimmten Fällen, wie Ambulanztransporten oder Bergrettungen in Lebensgefahr, mit festgelegten Höchstbeträgen.

Behandlungen im Ausland

Leistungen in EU/EFTA-Staaten sind von der Grundversicherung gedeckt, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Außerhalb der EU/EFTA übernimmt die Grundversicherung die Kosten nur in absoluten Notfällen. Zusätzliche Versicherungen in Form einer Reiseversicherung oder einer Zusatzversicherung werden für Auslandaufenthalte ausdrücklich empfohlen.

Leistungen

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