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Krankenkasse Baby | Neugeborenes | vorgeburtliche Anmeldung | Fristen

Krankenkasse für Baby & Neugeborenes

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Babys! Die Absicherung des Neugeborenen in Bezug auf die Krankenversicherung ist in der Schweiz geregelt. Grundsätzlich besteht in der Schweiz eine obligatorische Krankenversicherung für jeden Einwohner, einschließlich Neugeborener. Innerhalb von drei Monaten nach der Geburt muss das Baby bei einer Krankenversicherung angemeldet werden.

Glückliches Baby

Die Fristen der Krankenkasse für Neugeborene

Die Versicherungsunternehmen haben eine sogenannte Karenzfrist für Neugeborene festgelegt. Gemäß dieser Regelung ist das Kind während der ersten drei Monate nach der Geburt über die Versicherung der Mutter abgesichert. Sollte das Kind während dieser Zeit erkranken, übernimmt die Versicherung die Kosten für die medizinische Behandlung. Sobald die persönliche Versicherung für das Kind abgeschlossen wird, gilt sie rückwirkend ab dem Tag der Geburt.

Die Kosten für den Krankenhausaufenthalt nach der Geburt werden von der Grundversicherung der Mutter übernommen, sofern dieser direkt im Anschluss an die Geburt erfolgt. Wenn das Kind während dieser Zeit eine Krankheit hat, werden die Kosten von der Kindesversicherung übernommen. Angeborene Krankheiten werden hingegen von der Invalidenversicherung abgedeckt.

Vor der Geburt bereits krankenversichern?

Es ist ratsam, das Baby bereits vor der Geburt bei der Krankenversicherung anzumelden, um einen reibungslosen Ablauf in den ersten Wochen nach der Geburt zu gewährleisten. Dadurch müssen Sie sich keine Gedanken über diese Formalitäten machen und können die neue Zeit als Familie in vollen Zügen genießen. Zusätzlich bietet dies Ihrem Kind einen angemessenen Versicherungsschutz, falls es bei der Geburt oder kurz danach erkranken sollte.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Zusatzversicherungen nicht verpflichtet sind, das Baby aufzunehmen. Sie können den Versicherungsantrag ablehnen, ohne dies begründen zu müssen. Wenn Ihr Baby jedoch bereits vor der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet ist, muss diese die versicherten Leistungen vollständig erbringen, ohne Ausnahmen.

Neugeborenes mit der Mutter

Hilfe bei der Auswahl der Versicherung

Die Auswahl der richtigen Versicherung für Ihr Kind ist von großer Bedeutung. Bei Columna stehen Ihnen Berater zur Verfügung, die Ihnen gerne bei der Vergleichung von Krankenversicherungen helfen. Es ist wichtig, dass Sie verschiedene Angebote einholen und nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistungen vergleichen. Sobald Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, füllen Sie den Versicherungsantrag aus und senden ihn an die Krankenkasse zurück. Nach der Geburt teilen Sie der Versicherung das genaue Geburtsdatum und den Namen Ihres Kindes mit. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie die Versicherungskarte und der Versicherungsschutz wird aktiv.

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