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Krankenkasse Prämienverbilligung | Vergünstigung | Schweiz | Was ist das | ab wann | Antrag

Krankenkasse Prämienverbilligung

In der Schweiz erhalten Personen mit bescheidenem Einkommen und Vermögen finanzielle Unterstützung in Form von Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Diese Unterstützung wird vom Bund und den Kantonen bereitgestellt und soll sicherstellen, dass auch einkommensschwache Personen Zugang zu einer angemessenen Krankenversicherung haben.

Jugendliche im Gespräch

Wie wird die Prämienverbilligung ausbezahlt?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) wird entweder dem Prämienkonto bei der Krankenversicherung gutgeschrieben oder im Falle eines Rückzugs von dort abgebucht und mit den laufenden Prämienrechnungen verrechnet. Der Betrag der IPV ist auf maximal die Höhe der tatsächlichen Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung begrenzt. Es gibt jedoch andere Bestimmungen für Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten.

Wer bekommt ein Antragsformular?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) wird entweder als Gutschrift auf Ihr Prämienkonto bei der Krankenversicherung eingetragen oder im Falle eines Rückzugs von dort abgezogen und mit den laufenden Prämienzahlungen verrechnet. Der Betrag der IPV wird höchstens in der Höhe Ihrer tatsächlichen Prämie für die obligatorische Krankenpflegeversicherung berücksichtigt. Es gibt jedoch andere Regelungen für Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen.

Wie wirkt sich eine Änderung meiner Familienverhältnisse darauf aus?

Wenn ein Kind während des laufenden Bezugsjahres geboren wird, besteht die Möglichkeit, eine Anpassung der Prämienverbilligung zu beantragen. Hierfür müssen Sie ein amtliches Dokument wie das Familienbüchlein oder eine Geburtsbescheinigung vorlegen und Ihre Krankenversicherung angeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Unterlagen bis spätestens 31. März des Folgejahres eingereicht werden müssen. Bei Heirat oder Scheidung werden Änderungen erst ab dem Folgejahr berücksichtigt und wirksam.

Jugendliche am Laptop

Wer hat Anspruch auf eine Prämienverbilligung?

In den meisten Fällen haben Personen mit bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Anspruch auf eine IPV. Dazu gehören Einzelpersonen und Familien mit niedrigem Einkommen und Vermögen, die die festgelegten Einkommens- und Vermögensgrenzen erfüllen. Die genauen Grenzwerte variieren je nach Land und können von den zuständigen Behörden oder der Krankenversicherung festgelegt werden.

Neben Einzelpersonen und Familien können auch Studenten Anspruch auf eine IPV haben. Viele Länder und Regionen berücksichtigen das Einkommen und Vermögen von Studierenden bei der Berechnung der IPV. Dies ermöglicht es Studenten, von einer finanziellen Entlastung bei den Krankenversicherungskosten zu profitieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Voraussetzungen und Berechtigungskriterien für eine IPV von Land zu Land und von Region zu Region unterschiedlich sein können. Die Antragsverfahren und Fristen können ebenfalls variieren. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder der Krankenversicherung des jeweiligen Landes oder der Region über die genauen Anspruchsvoraussetzungen und das Verfahren zur Beantragung einer IPV zu informieren.

Die IPV wird in der Regel auf der Grundlage einer Referenzprämie berechnet, die von den Kantonsregierungen oder anderen zuständigen Stellen festgelegt wird. Diese Referenzprämie dient als Grundlage für die Berechnung der IPV und kann jährlich angepasst werden.

Es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Einkommensnachweise oder amtliche Dokumente, fristgerecht einzureichen, um den Anspruch auf eine IPV geltend zu machen. Bei bestimmten Lebensereignissen wie Geburt, Heirat oder Scheidung können Änderungen in Bezug auf die IPV eintreten, jedoch können diese in einigen Fällen erst im Folgejahr wirksam werden.

Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig über die Möglichkeit einer IPV zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung bei der Beantragung zu suchen, um die finanzielle Belastung im Zusammenhang mit der Krankenpflegeversicherung zu verringern.

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Wer hat keinen Anspruch auf eine Prämienverbilligung?

Es gibt jedoch bestimmte Gruppen von Personen, die keinen Anspruch auf eine IPV haben. Die genauen Bestimmungen können von Land zu Land unterschiedlich sein, aber hier sind einige allgemeine Beispiele:

  1. Personen mit hohem Einkommen: Die IPV richtet sich in der Regel an Personen mit niedrigem Einkommen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Personen mit einem hohen Einkommen, das über den festgelegten Grenzwerten liegt, haben normalerweise keinen Anspruch auf eine IPV.

  2. Vermögende Personen: Neben dem Einkommen können auch Vermögensgrenzen festgelegt werden, um den Anspruch auf eine IPV zu bestimmen. Personen, die über ein erhebliches Vermögen verfügen, das die festgelegten Grenzwerte überschreitet, haben möglicherweise keinen Anspruch auf eine IPV.

  3. Personen ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung: Die IPV ist in der Regel an den Abschluss einer obligatorischen Krankenpflegeversicherung gebunden. Personen, die keine solche Versicherung abgeschlossen haben oder nicht dazu verpflichtet sind, können keinen Anspruch auf eine IPV haben.

  4. Personen mit anderweitiger staatlicher Unterstützung: In einigen Fällen erhalten Personen, die bereits andere staatliche Unterstützungsleistungen erhalten, wie beispielsweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld, möglicherweise keinen Anspruch auf eine zusätzliche IPV.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen und Ausschlüsse je nach Land und Region unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Behörden oder der Krankenversicherung des jeweiligen Landes oder der Region über die genauen Anspruchsvoraussetzungen für eine IPV zu informieren.

Obwohl bestimmte Personengruppen keinen Anspruch auf eine IPV haben, gibt es möglicherweise andere Formen der finanziellen Unterstützung oder alternative Programme, die ihnen helfen können, die Kosten der Krankenpflegeversicherung zu bewältigen. Es ist ratsam, sich über die verfügbaren Optionen zu informieren und gegebenenfalls Beratung bei den zuständigen Stellen einzuholen.

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